Die Würde des Menschen ist unantastbar

So steht es zumindest in Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes. Nur im Saarland scheint man der Meinung zu sein, sich daran nicht halten zu müssen, denn anders kann ich mir diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts des Saarlandes nicht erklären.

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