In Bayern …

… scheint das mit dem Zuhören so eine Sache zu sein. Zumindest könnte man das meinen. Aber vielleicht gilt das auch nur für Politiker und auch nur wenn es darum geht gewissen Gerichten in Karlsruhe zu lauschen.

Lange Rede kurzer Sinn, ich werde das Gefühl nicht los dass die Justizministerin des Freistaats Bayern Beate Merk (CSU) hierbei irgendetwas falsch verstanden hat (oder vielleicht nicht richtig zugehört hat). Vor allem wenn sie die Meinung vertritt, dass die gestrige Karlsruher Entscheidung die Online-Durchsuchung im strafrechtlichen Bereich erlaubt.

Meines Wissens deckt das Strafrecht ein klein wenig mehr ab als Tötungsdelikte oder Straftaten gegen den Staat. Aber vielleicht verstehe ich hier auch nur mal wieder die verquere Logik der Politiker nicht …

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