Pseudo-Aufregung

Mal wieder typisch. Von Seiten der EU wird ein schwerer Eingriff in die Grundrechte diskutiert und unsere deutschen Politiker haben nichts besseres zu tun als so zu tun als wäre man gerade aufs übelste brüskiert worden. Natürlich vermeidet man Begriffe wie Menschenrechte oder auch Grundgesetz (von wegen: “Die Würde des Menschen ist unantastbar”) man will ja schliesslich keine schlafenden Hunde wecken. Ist ja auch schon wieder Wahlkampf. Da muss man ja schauen dass man gut da steht.

Für den Fall dass man dann im nächsten Jahr nach der Bundestagswahl die Regierung stellt kann man den EU-Vorschlägen dann ja immer noch kommentarlos zustimmen …

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Meinungsfreiheit = Terrorismus

Dieser Meinung scheint zumindest Jan Groenendaal (Chef der Groenendaal BV) zu sein. Jetzt müsste er eigentlich nur noch seine “guten Kontakte” zum niederländischen Innenministerium spielen lassen, damit die ganzen bösen Menschen die ständig an seiner “ach so zuverlässigen” Wahlmaschinensoftware herummäkeln endgültig zum schweigen gebracht werden …

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Kreditkartenbesitzer = Verdächtiger !!!

In Zeiten drohender Vorratsdatenspeicherung muss man sich eigentlich über gar nichts mehr wundern. Dennoch finde ich es beängstigend in Deutschland als verdächtig zu gelten nur weil man im Besitz einer Kreditkarte ist.

UPDATE: Der bloggende Düsseldorfer Anwalt Udo Vetter hat mittlerweile Klage gegen die Kreditkarten-Überprüfung eingereicht.

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Kann mal jemand den Reichstag anstecken ?

Dann hätten unsere Damen und Herren Politiker endlich den ultimativen Grund das lang ersehnte Ermächtigungsgesetz zu fordern und auch zu verabschieden (wie schon Onkel Adolf 73 Jahre zuvor). Dann wäre wenigstens Ruhe im Karton und die Demokratiefeinde müssten nicht ständig irgendwelche neuen Vorwände finden um unsere Grundrechte weiter einzuschränken und uns zu bervormunden.

Mir geht dieses populistische Genöle nämlich langsam schwerstens auf die Eier, um die Dinge mal beim Namen zu nennen und nicht lang um den heissen Brei herumzureden.

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Die Würde des Menschen ist unantastbar

So steht es zumindest in Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes. Nur im Saarland scheint man der Meinung zu sein, sich daran nicht halten zu müssen, denn anders kann ich mir diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts des Saarlandes nicht erklären.

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