15. Okt, 2008
Anstatt sich über die Rechtmäßigkeit der Herausgabe von Adressen zu dynamischen IP-Adressen zu streiten könnte man sich auch in eine Ritterrüstung schmeißen und versuchen gegen die nächstbesten Windmühlen zu kämpfen. Vor allem wenn sich die hanebüchenen Beweise die zur Abfrage dieser IP-Adressen verwendet werden quasi am Fließband produzieren lassen.
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18. Aug, 2008
Ich fürchte nicht, denn ansonsten wäre denen sicherlich längst aufgefallen das 70% von 0 (am Beispiel Pandora) immer noch 0 ergibt.
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25. Jul, 2008
… ist schon ein ganz toller. Immer wenn der Herr Schulz Post bekommt macht der Briefträger die Briefe erstmal auf um zu schauen was drin ist. Wenn da was drin ist was dem Herrn Schulz nicht gefällt wie z.B. Rechnungen oder sowas dann schmeißt der Briefträger die Post einfach in den nächsten Mülleimer.
Und falls jetzt einer meint solche Briefträger gibt es gar nicht (von wegen Postgeheimnis und so) hat er natürlich völlig recht. Sowas gibt es natürlich nur im Kopf von Herrn Schulz.
Oder habe ich ihn hier
“Nun fehlt mir die juristische Beurteilungsfähigkeit, offensichtlich gibt es hier noch keine gesetzlichen Grundsatzentscheidungen. Zur Verantwortung gezogen werden müssen die jeweiligen Plattformen. Das Argument, sie seien eben nur technische Dienstleister und stellen nicht die Inhalte ein, würde das Urheberrecht ja ad absurdum führen.”
vielleicht falsch verstanden ???
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11. Feb, 2008
Hab ich doch tatsächlich gerade in einem Artikel der die Eskapaden der RIAA zum Thema hat anstatt “preventing piracy” “preventing privacy” gelesen. Weiß gar nicht wie das kommt …
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31. Jan, 2008
Dann wünsch ich der Musikmafia mal viel Erfolg beim Eintreiben der neuen Entschädigungssätze wegen Urheberrechtsveletzung. Was unter Umständen nicht ganz so leicht werden könnte denn auch in den USA gibt es sowas wie Privatinsolvenz.
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31. Okt, 2007
Wenn man das so liest könnte man meinen es wäre schon wieder April. Außer vielleicht man ist selbst einer dieser Second Life-Jünger die es überhaupt nicht ungewöhnlich finden jemanden wegen Urheberrechtsverletzung innerhalb des “zweiten Lebens” zu verklagen.
Konsequenterweise sollte dann aber auch die anhängige Gerichtsverhandlung dort stattfinden.
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17. Okt, 2006
Jetzt hören sie aber mal auf den armen Herrn Krings anzumachen, nur weil er den Job des Politikers ein wenig anders versteht als sie und lieber seine eigenen Interessen (und die seines Berufsstandes) vertritt als die der Bürger seines Wahlkreises. Man muss ja schliesslich dafür sorgen, dass die eigenen Kassen als Rechtsanwalt auch in Zukunft gut gefüllt sind, ganz zu schweigen von den chronisch leeren Kassen abertausender hungerleidender Rechtsanwälte in Deutschland. Und um das zu gewährleisten muss natürlich die Anzahl potentieller Klienten erhöht werden.
Geflissentlich ausser Acht lassen sollte man dabei folgende Punkte:
- Es findet ein unverhältnismässsiger Eingriff in die Grundrechte eines jeden Bürgers statt und zwar zum Zwecke der Gewinnmaximierung.
- Die Politik macht sich zum Ausführungsgehilfen der Rechteverwertemafia.
- Es findet keine Unterscheidung zwischen privaten und gewerblichen Urheberrechtsverstössen statt.
- Die zur Umsetzung der Pläne nötige personelle Aufstockung der Justizbehörden wird aufgrund chronisch leerer Staatskassen nicht stattfinden, daher wird der weitaus grösste Teil der anstehenden Verfahren eingestellt werden.
Und ausserdem Herr Korte sollten sie der Cleverness des Herrn Krings vielleicht ein wenig Respekt zollen, denn er muss sich zur Umsetzung seiner Pläne nicht mal selbst die Hände schmutzig machen, denn dazu hat er entsprechende Schergen die sich mit sowas auskennen.
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